Verteilt über das Blankenburger Stadtgebiet betreibt der GVS fünf Kindertagesstätten mit unterschiedlichen konzeptionellen Ausrichtungen und einem Leitbild, welches den Umgang mit den Kindern, ihre Förderung und die Grundeinstellung aller Mitarbeiter zur Arbeit mit Kindern definiert.
Verteilt über das Blankenburger Stadtgebiet betreibt der GVS fünf Tageseinrichtungen für Krippen- und Kindergartenkinder. Insgesamt 510 Betreuungsplätze verteilen sich auf 195 Krippen- und 315 Kindergartenplätze, 30 Plätze werden für eine integrative Betreuung angeboten. Räumliche Gestaltung, Ausstattung und Betreuung folgen jeweils einrichtungsbezogenen pädagogischen Konzepten. Sie orientieren sich am Bildungsprogramm Sachsen-Anhalt: "Bildung elementar - Bildung von Anfang an". Großzügige Außengelände bieten vielfältige Bewegungs- und Spielmöglichkeiten, aber auch Platz für Rückzug und Entspannung. Eine hauseigene Küche bietet abwechslungsreiche, kindgerechte Mittagsmahlzeit (bei Bedarf Diätkost).
Eine lebendige Gemeinschaft, das heißt für die Erzieherinnen, die jeweiligen Bedürfnisse und Interessen der Kinder individuell zu erkennen und aufzugreifen sowie einfühlsam auf Situationen zu reagieren. Durch vielseitige Bildungsangebote, erzieherische Hilfen, aber auch freies Spiel und gruppenübergreifende Aktivitäten werden sowohl die Individualität und Persönlichkeit der Kinder wie auch ihre Gemeinschaftsfähigkeit angeregt und weiterentwickelt. Ein aktives und vertrauensvolles Zusammenarbeiten zwischen Elternhaus und Einrichtung zum Wohle der Kinder ist den Mitarbeitern dabei sehr wichtig.
Weitergehende Informationen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Einrichtung.
Elternbeiträge ab 01.04.2016
gemäß § 13 KiFöG (Kinderförderungsgesetz), § 90 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
nach Betreuung pro Stunde | 10 Stunden | 8 Stunden | 7 Stunden | 6 Stunden | 5 Stunden |
---|---|---|---|---|---|
Krippenplatz | 210,00 € | 183,00 € | 169,00 € | 155,00 € | 141,00 € |
Kindergartenplatz | 152,00 € | 141,00 € | 136,00 € | 130,00 € | 124,00 € |
Personensorgeberechtigte mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, Antrag auf teilweisen oder vollständigen Erlass der Kostenbeiträge beim örtlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendamt des Landkreises Harz) zu stellen.
Essensgeldpauschale ab 01.01.2023
Pauschale pro Monat | Kita "Am Bergeshang" | Kita "Am Regenstein" | Kita "Am Thie" | Kita "Am Westend" | Kita "Oesig" |
---|---|---|---|---|---|
Frühstück | 9,00 € | 9,60 € | 9,00 € | 9,00 € | - |
Mittagessen | 52,50 € | 52,50 € | 52,50 € | 52,50 € | 52,50 € |
Vesper | 9,00 € | - | 9,00 € | 9,00 € | 9,00 € |